Allgemeine Geschäftsbedingungen

WasserMarsch – Gebäudereinigung · Inhaber: Manuel Schüler

WasserMarsch – Gebäudereinigung

Inhaber: Manuel Schüler

Jakob-Dörr-Straße 41, 76187 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 46 72 11 40

E-Mail: kontakt@wassermarsch-gebaeudereinigung.de

(nachfolgend „Anbieter“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeine Hinweise

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
    • Glas- und Rahmenreinigung
    • Photovoltaik- und Solaranlagenreinigung
    • Unterhaltsreinigung
    • Fassaden-, Stein- und Dachreinigung
    • Hausmeisterservice und Winterdienst
    • Gartenpflege und Grünanlagenpflege
    • Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
  2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatkunden) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Geschäftskunden).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu.
  4. Die Angebote und Verträge richten sich ausschließlich an Kunden mit einem Wohnsitz, Sitz oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Mindestalter für einen wirksamen Vertragsschluss beträgt 18 Jahre.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragssprache

  1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • die Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform, oder
    • die schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung durch den Anbieter auf eine Anfrage des Kunden hin, oder
    • die einvernehmliche Aufnahme der Ausführung der Dienstleistung durch den Anbieter, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
  3. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Preisanpassungen

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder dem zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag samt Leistungsverzeichnis.
  2. Die Kalkulation der Preise im Angebot basiert auf einer durchschnittlichen, witterungs- und nutzungsbedingten normalen Verschmutzung. Bei außergewöhnlich starker oder hartnäckiger Verschmutzung (z. B. nach Bauarbeiten, bei extremen Moos-, Flechten- oder Taubenkotablagerungen, Nikotinrückständen etc.) ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden einen angemessenen Aufpreis zu verlangen oder die Leistung nach tatsächlichem Mehraufwand abzurechnen.
  3. Nachträgliche Zusatzleistungen oder Sonderwünsche, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert nach Aufwand oder gemäß vereinbarten Stundensätzen berechnet.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter und dessen Personal zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Flächen zu gewähren. Die Flächen müssen frei von Hindernissen, empfindlichen Gegenständen oder Blockaden sein.
  5. Der Kunde stellt dem Anbieter für die Dauer der Leistungsausführung Wasser- und Stromanschlüsse in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.

§ 4 Ausführung der Leistung und witterungsbedingte Verschiebungen

  1. Die Leistungserbringung erfolgt am vereinbarten Objekt des Kunden vor Ort.
  2. Da ein Großteil der angebotenen Dienstleistungen (insb. Glas-, Photovoltaik-, Dach-, Stein- und Fassadenreinigung sowie Gartenpflege) im Freien stattfindet, werden diese Arbeiten witterungsabhängig ausgeführt. Bei ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. starker Frost, Glätte, Sturm, Starkregen, Hagel oder extremer Hitze), welche die Qualität der Arbeit beeinträchtigen oder ein Sicherheitsrisiko für das Reinigungspersonal darstellen, ist der Anbieter berechtigt, die Ausführung zu verschieben.
  3. Eine witterungsbedingte Verschiebung des Termins durch den Anbieter begründet keinen Verzug und berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder zur Minderung der Vergütung. Der Anbieter wird dem Kunden in diesen Fällen unverzüglich einen zeitnahen Ersatztermin vorschlagen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten fachkundiger Subunternehmer oder Dritter zu bedienen, soweit der zugrundeliegende Dienstleistungsvertrag nichts Abweichendes vorsieht oder der Kunde nicht widerspricht.

§ 5 Termine, Stornierung und Ausfallkosten

  1. Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Eine Terminverschiebung oder -absage muss rechtzeitig erfolgen.
  2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder wird dem Anbieter der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verweigert, kann der Anbieter eine angemessene Ausfallentschädigung geltend machen. Diese beträgt pauschal:
    • 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts bei einer Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem geplanten Ausführungsbeginn,
    • 75 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Ausführungsbeginn,

    jeweils unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen des Anbieters, insbesondere nicht angefallener Personal- und Fahrtkosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  3. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare und von ihm nicht zu vertretende Umstände entstehen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden die Preise in der Regel als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Als Zahlungswege stehen dem Kunden die Zahlung auf Rechnung, SEPA-Lastschrift oder vereinbarte Abschlagszahlungen zur Verfügung. Bei Dauer- oder Wartungsverträgen erfolgt die Abrechnung als monatliche oder vierteljährliche Pauschale jeweils zum Monatsende.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto des Anbieters fällig.
  4. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zudem wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.
  5. Bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis zurückzuhalten.

§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vollumfänglich. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für untypische oder unvorhersehbare Schäden sowie für reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
  4. Eine Haftung für Schäden, die auf bereits vorbestehenden Mängeln, Materialermüdung, Vorschäden, porösen Oberflächen oder mangelhafter Beschaffenheit des zu reinigenden Objekts (z. B. bereits rissige Pflastersteine, lose Fassadenteile, fehlerhaft abgedichtete Photovoltaikanlagen oder beschädigte Glasflächen) beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vorab auf bekannte Empfindlichkeiten oder Vorschäden ausdrücklich hinzuweisen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen von Kardinalpflichten ist auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 € pro Schadensfall, maximal jedoch auf die Höhe der Deckungssumme der jeweils bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters, begrenzt.

§ 8 Gewährleistung und Rügepflichten

  1. Der Anbieter erbringt seine Dienstleistungen mit fachlicher Sorgfalt. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten am Ausführungstag zu überprüfen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer (Geschäftskunde), müssen erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich oder in Textform gerügt werden. Verdeckte Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Versäumnis der Rügefrist gilt die Leistung als vertragsgemäß genehmigt.
  3. Ist der Kunde Verbraucher (Privatkunde), wird empfohlen, offensichtliche Mängel ebenfalls zeitnah anzuzeigen, um die Beweisführung zu erleichtern; gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine verspätete Rüge bei Verbrauchern jedoch nicht ausgeschlossen.
  4. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen steht dem Anbieter das Recht zur kostenfreien Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder bei schwerwiegenden Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Leistungserbringung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbraucher (Privatkunden) haben bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) geschlossen wurden, ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
  2. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss separat zur Verfügung gestellt.
  3. Hat der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen, nachdem der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig in dem Zeitpunkt, in dem der Anbieter den Vertrag vollständig erfüllt hat.
  4. Geschäftskunden (Unternehmern) steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zweckgebunden, zur Erfüllung des Vertrages sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, den Betroffenenrechten und zum Datenschutz ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung des Anbieters, die jederzeit auf der Website eingesehen oder beim Anbieter angefordert werden kann.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG)

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Der Anbieter ist jedoch stets bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit Kunden direkt und einvernehmlich zu klären.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Karlsruhe).
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des zugrundeliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst. Individuelle Vertragsabsprachen zwischen den Parteien haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang vor dieser Klausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2026 · WasserMarsch – Gebäudereinigung, Inhaber Manuel Schüler, Jakob-Dörr-Straße 41, 76187 Karlsruhe